fun-quad.de - Impressum

 

Anschrift:

Hans Roth

Schlossallee 2

63875 Mespelbrunn

Telefon: 06092/821666

Mobil: 0171/7414063

 

Geschäftsführer:

Hans Roth

 

Steuernummer:

204/264/1888

Einzelunternehmen

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Hans Roth

 

Webdesign:

Patrick Wagner

 

Haftungsausschluss:

 

1. Inhalt dieser Internetseite

 

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2. Links zu anderen Internetseiten

 

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98 „Haftung für Links“) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Internetseite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Es sind auf dieser Internetseite Links zu anderen Internetseiten gelegt. Für all diese Links gilt: Es wird ausdrücklich betont, dass keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten Internetseiten besteht. Deshalb wird sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Internetseiten auf dieser Internetseite distanziert. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Internetseite angebrachten Links und für alle Inhalte der Internetseiten zu denen die Links führen.

 

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

 

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Die Nutzung sowie die Vervielfältigung der auf dieser Internetseite angebotenen Wegbeschreibungen, Karten und Skizzen ist nur den Kunden sowie den Partnern der Quad Vermietung Roth gestattet.

 

4. Datenschutz

 

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Insbesondere verpflichten sich die Verantwortlichen dieser Internetseite, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

 

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

 

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Quad-Vermietung

1. Allgemeines:
Grundlage dieses Mietvertrags sind ausschließlich diese Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen
haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Quad in einem
ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter erklärt, dass er sich vom vollen
Tank überzeugt hat. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und bei grober Fahrlässigkeit
erlischt jeder Versicherungsschutz.

2. Pflichten und Haftung des Mieters und Fahrers:
Für die Führung eines Quad benötigt der Mieter einen gültigen Führerschein der Klasse 3 / B, welcher
zusammen mit dem Personalausweis dem Vermieter vorgelegt wird.
Der Mieter hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften,
Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten. Er haftet selbstschuldnerisch und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und
Ordnungswidrigkeiten und Flurschäden während des Mietzeitraums einschließlich aller daraus
resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzung
haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, gewerbliche Personenbeförderung mit der Mietsache durchzuführen.
Das Quad darf nur im öffentlichen Straßenverkehr oder auf erlaubten Privatgrundstücken gefahren
werden. Eine Off-Road-Benutzung im Gelände oder auf Cross-oder Rennstrecken ist vorher beim
Vermieter anzumelden und von diesem schriftlich zu genehmigen. Es ist dem Mieter auch nicht
gestattet, das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, Lasten oder Anhängern zu nutzen. Der
Einsatz bei Renn- oder Sportveranstaltungen, auch als Ausstellungsstück, ist ebenfalls nicht gestattet.
Die maximale Zuladung darf nicht überschritten werden. Der Mieter hat das Quad sorgfältig gegen
Diebstahl zu sichern. Während der Nachtstunden ist das Quad in geschlossenen Räumen abzustellen
(keinesfalls auf der Straße). Verstößt der Mieter gegen diese Bedingungen, so hat er dem Vermieter
vollen Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zuzüglich Mietausfall zu
leisten. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch den / die berechtigten Fahrer führen lassen. Im Falle
eines Schadens haftet der Mieter gesamtschuldnerisch.

3. Pflichten und Haftung des Vermieters:
Der Vermieter übergibt das Quad in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren
Zustand. Er übergibt dem Mieter eine Kopie des Fahrzeugscheins. Die Plomben einzelner Bauteile sind
ungebrochen. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag
schriftlich festgehalten wurden. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine
Reparatur notwendig, um die Verkehrssicherheit oder den Betrieb des Quad zu gewährleisten, kann
der Mieter eine autorisierte Fachwerkstatt bis zu einem Reparaturbetrag von EUR 25,00 beauftragen.
Die Belege sind dem Vermieter im Original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Kosten für
die Reparatur EUR 50,00, ist vor Auftragsvergabe unbedingt die Genehmigung des Vermieters
einzuholen. Ausgetauschte Teile (Altteile) sind dem Vermieter auszuhändigen.

4. Mietsicherheit:
Der Vermieter verlangt vom Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs eine Mietsicherheit, die nach
vertragsmäßiger Rückgabe der Mietsache an den Mieter zurück gegeben wird.
Für den Fall eines nicht vertragsmäßigen Zustandes des Quad bei der Rückgabe ist der Vermieter
berechtigt, die Mietsicherheit dazu zu verwenden, das Quad in einen vertragsmäßigen
Rückgabezustand zu versetzen. Eine vorherige Aufforderung des Mieters bedarf es hierfür nicht. Über
die verwendete Mietsicherheit erhält der Mieter eine Abrechnung. Die nicht verbrauchte Mietsicherheit
bekommt der Mieter nach Instandsetzung des Fahrzeugs ausgezahlt.

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5. Mietdauer:
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Quad in dem Zustand, in dem er es übernommen hat, vollgetankt
zur vereinbarten Uhrzeit, Tag und Ort bei Fun-Quad zurück zu geben. Die nicht rechtzeitige
Rückgabe des Quad, des Schlüssels, der Fahrzeugpapiere und des Zubehörs am vereinbarten
Rückgabeort verpflichten den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstandenen Schadens.
Bei verspäteter Rückgabe fällt ein weiterer Miettag an.
Wird das Quad vor dem vereinbarten Vertragsende zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf
teilweise Erstattung des Mietpreises. Das Recht der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages ist
ausgeschlossen. Tritt ein Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, stehen dem Vermieter bis zu 60%
der Mietsumme zu.
b) Tritt der Mieter von einer vom Vermieter geplanten Tour oder Gruppenveranstaltung zurück, stehen
dem Vermieter bis zu 95% der Mietsumme/Veranstaltungssumme zu.

6. Helmpflicht:
Der Mieter verpflichtet sich zu seiner eigenen Sicherheit, das Quad nur mit einem zugelassenen
Motorradhelm zu führen. Gleiches gilt auch für Beifahrer. Helme können ebenfalls beim Vermieter
gemietet werden.

7. Mietpreis:
Der Mietpreis ist in voller Höhe im Voraus bei Übernahme des Fahrzeugs zu entrichten.

8. Besondere Pflichten bei Diebstahl, Unfall oder Brand:
Bei Unfall, Diebstahl oder Brand ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Ein genauer
schriftlicher Bericht des Unfallhergangs ist dem Vermieter innerhalb von 2 Tagen vorzulegen. In allen
Fällen, auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter oder mit Wild ist sofort die Polizei herbei zu rufen.
Der Mieter muss darauf bestehen, dass der Unfall, Diebstahl oder Brand polizeilich aufgenommen wird.
Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, KFZ-Kennzeichen, die Namen aller am Unfallgeschehen
beteiligten Personen, Zeugen, Namen der anwesenden Polizeibeamten und der Dienststelle
aufzunehmen und dem Vermieter zu übergeben.
Erklärungen zur Schuldfrage dürfen Dritten gegenüber nicht abgegeben werden.


9. Ausland:
Das Quad darf nicht ins Ausland ausgeführt werden.

10. Versicherung:
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von EUR
1.500,00 ist abzuschließen. Der Mieter haftet hierbei im Schadenfall nur in Höhe der Selbstbeteiligung
und nach Maßgabe der Bedingungen des Versicherungsunternehmens. Wird keine
Vollkaskoversicherung abgeschlossen, haftet der Mieter im Schadenfall für den gesamten
entstandenen Schaden und für den Mietausfall selbstschuldnerisch.

11. Schlussbestimmungen
Alle vorstehenden Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer. Sollte eine
Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame
Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommen.

12. Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters.

Quad Vermietung Hans Roth

Schlossallee 2

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